Die Rettung aus dem Wasser ist die erste wichtige Teilaufgabe des Rettungsschwimmers. Am Ufer oder im Rettungsboot sind die Maßnahmen der Ersten Hilfe (Herz-Lungen-Wiederbelebung) durchzuführen. Auch dazu ist ein ständiges Training und der aktuellste Wissensstand erforderlich.
Rettungsschwimmer der Wasserwacht handeln nach den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes. Alle vom DRK ausgebildeten Rettungsschwimme r sind sich ihrer Verpflichtung zur Hilfeleistung - als einem Akt der Menschlichkeit - bewusst.
Um bei Ertrinkungsunfällen sicher und gezielt Hilfe leisten zu können, ist auch die Sicherheit des Ersthelfers von Bedeutung. Ruhe und Besonnenheit sind unbedingte Voraussetzungen für jede Hilfeleistung.
Der Rettungsschwimmer muss schnell und richtig erkennen, was geschehen ist, überlegen welche Gefahren drohen und zielstrebig - unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation und der eigenen Sicherheit - handeln.
