Längst ist es für einen professionellen Wasserrettungsdienst und auch bereits für Wachdienste an Gewässern nicht mehr ausreichend, nur Helfer, die lediglich eine Erste-Hilfe- und Rettungsschwimmausbildung absolviert haben, einzusetzen. Die Auffassung, dass die Wasserwacht nur für das Retten von Verunfallten aus dem Wasser zuständig sei und der Landrettungsdienst alle weiteren Maßnahmen durchführen müsse, entspricht schon lange nicht mehr der Realität.
Vielmehr versteht sich die Wasserwacht heute als Rettungsdienst am Wasser und muss daher auch die notwendige Fachkompetenz für den Rettungsdienst vorweisen. Um dem gestiegenen Qualitätsanspruch, den die heutigen Einsätze an die Mitglieder der Wasserwacht stellen, gerecht zu werden, bildet die Wasserwacht die meisten aktiven Mitglieder zu Helfern im Sanitätsdienst (San A+B) oder in Bayern auch zu Wasserrettern (San C Wasserwacht) aus. Die Ausbildung zum Helfer im Sanitätsdienst besteht aus über 50 Unterrichtseinheiten und berechtigt die Mitglieder in den meisten Bundesländern zum Mitfahren im Krankenwagen und nach einigen Schichten auch im Rettungswagen. Folglich sind viele Wasserwachtmitglieder nebenbei zusätzlich im Landrettungsdienst tätig und haben häufig auch die Ausbildung zum Rettungsdiensthelfer, Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten absolviert.
Für die Fachdienstausbildungen Rettungstauchen und Motorboot ist die Ausbildung zum Sanitätsdiensthelfer zudem Pflicht.